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Zitat von Pinguin
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Keinesfalls kann der Spieler in meinen Augen den OSR vor einem ordentlichen Gericht verklagen.
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Wenn einem Unrecht wiederfährt, kann man immer vor einem ordentlichen Gericht klagen - es stellt sich allerdings die Frage nach Zuständigkeit und Erfolgsaussichten. In der Rechtsordnung des HTTV heißt es sinngemäß hierzu, das ordentliche Gerichte bemüht werden können (1.4), wenn vorher die Rechtsmittel* innerhalb des DTTB ausgenutzt werden (Satzung 17.3 bis 17.5). => das ordentliche Gericht ist definitiv eine dem DTTB entsprechende Option!
Nach meinem Rechtsempfinden dürfte der Schiedsrichter vor einem ordentlichen Gericht aber selbst bei Fehlern kaum zu belasten sein, da nach meinem Empfinden eine grobe Fahrlässigkeit oder Absicht nachgewiesen werden müßte. Das dürfte schwer werden und trifft bei ungenauer Kenntnis des Sachverhaltes (nicht grob fahrlässig) ja auch nicht zu ... (bin allerdings kein Jurist und was hat Rechtsempfinden schon mit Rechtsprechung zu tun ...

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* Hier werden genannt:
Klassenleiter
Kreisrechtsausschuss
Bezirksrechtsausschuss
Verbandsrechtsausschuss
Berufungskammer
Revisionskammer
Vizepräsident Finanzen