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Zitat von hermano
Wenn der Gang vor ein ordentliches Gericht bei einer fehlerhaften Tatsachenentscheidung erfolgversprechend wäre, dann vermute ich mal, dass dies z.B. beim Fussball ständig passieren würde. Dort geht es um einen Haufen Geld, und fehlerhafte Tatsachenentscheidungen sind durch Fernsehaufzeichnungen oft auch zweifelsfrei nachzuweisen. Da dies dort nicht geschieht, gehe ich einmal davon aus, dass es im Fussball nicht möglich ist, und ich sehe keinen Grund, warum dies beim TT anders sein sollte.
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Nochmal: natürlich ist es möglich! Du kannst sogar den Wellensittich Deiner Oma anklagen, weil er in Deinen Garten gepißt hat. Die Frage ist nur, welche Erfolgsaussichten ein solches Verfahren hat (wird wahrscheinlich abgelehnt, weil der Wellensittich keine juristische Person ist)! Und wie Du schon richtig schreibst, gibt es im Fußball durchaus parallelen. Im Fall Hoyzer werden ja meines Wissens auch Prozesse von geschädigten Vereinen und Personen angestrebt. Dort kann man wohl aber von Absicht bzw. grober Fahrlässigkeit sprechen. Ansonsten wohl kaum ...