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eine frage muss ich stellen: ist es wirklich der reine zweifel an der rechtmäßigkeit und ein diskriminationsgedanke, der die klagenden vereine zu einer klage gg die regelung bewegt. bei einigen äußerungen kann man wirklich meinen, hier sprechen beschützer des rechtssystems. in meinen augen ist es reiner protektionismus des eigenen vereinsgefüge verschleiert durch vorgeschobene argumente wie jugendförderung, rechtswidrigkeit und diskrimination
ich bin immer noch der meinung, dass eine sinnvolle begrenzung (max. 2 nicht-eu) notwendig ist. selbstverstänldich hat auch der verband nicht clever gehandelt. warum hat er nicht eine übergangsregelung geschaffen. diese saison drei, nächste saison zwei und dann nur noch einen nicht eu-ausländer zuzulassen?
wäre das nicht eine einfach und zumutbare regelung gewesen?
viele grüße - ein genervter spieler
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