Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten, was mir grad aufgefallen ist, ist das vielfach davon gesprochen wird, das ich mich als Teilnehmer dem Regelwerk zu unterwerfen verpflichtet habe, welches Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters vorsieht.
Meine Frage dazu ist nun, ob das Regelwerk mich ausdrücklich darauf hinweist das ein Schiedsrichter auch dann nicht zu belangen ist, wenn er "wissentlich oder unwissentlich" (unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe) eine Entscheidung getroffen hat, die nicht mit dem gültigen Regelwerk konform ist?
Oder anders: Ist in den genannten Beispielen dann nicht der OSR derjenige der gegen die Regeln verstoßen hat und dafür belangt werden müßte?
BTW.: Ein Wellensittich kann meines Wissens sehr wohl eine juristische Person sein, er kann ja schließlich auch das Vermögen deiner Oma erben