
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Auswirkung eines Vereinsaustritts eines Stammspielers. Wenn ein Stammspieler nach der Mannschaftsmeldung, jedoch bevor die Runde los geht, aus dem Verein austritt, verliert er gemäß Wettspielordnung des DTTB die Spielberechtigung für diesen Verein. Muss dann ein weiterer Spieler , z.B. aus einer nachfolgenden Mannschaft, nachgemeldet werden, wenn die Sollstärke sonst nicht mehr erreicht wird? Ich habe dazu in der Wettspielordnung nichts gefunden.
Gruß,
Chips