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AW: Interview mit Werner Schlager
Was soll die Diskussion? Es gibt in Österreich eine demokratisch gewählte Regierung, welche als Vertreter des Volkes fungiert. Diese ist ermächtigt, Gesetze zu beschließen, darunter auch diejenigen, die die Einbürgerung ausländischer Staatsbürger betreffen. Wer auf Grundlage dieser Gesetze eingebürgert wurde, kann als österreichischer Staatsbürger für die Austria antreten, ist doch ein ganz normaler Vorgang. Ich wüßte nicht, was es da rumzumäkeln gäbe.
Gruß,
Jancsi
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Tue Gutes und red' drüber!
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