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DJK erlangt einstweilige Verfügung vor dem LG Stuttgart
Auch die DJK Offenburg hat nun beim LG Stuttgart eine einstweilige Verfügung gegen den Süddeutschen Tischtennisverband in Sachen Ausländerregelung erlangt. Das heißt nun, dass die DJK bis zur entgültigen (=rechtskräftigen) Entscheidung in der Hauptsache mit mehr als einem Ausländer aus EU-assoziierten Staaten antreten darf. Dem Verband wird gerichtlich untersagt, die Spiele der Mannschaften (also auch der unteren, bei denen ein Spieler deswegen nach "oben" gezogen worden war) wegen des Einsatzes nicht spielberechtigter Spieler mit 0:9 zu werten.
Da die Entscheidung (AZ: 26 O 413/01) ohne mündliche Verhandlung erging, enthält sie (leider) auch keine Gründe. In der Entscheidung SV-DJK Kolbermoor ./. SDTTV (AZ: 9 C 6492/01) folgte das AG Stuttgart jedoch den vom Kläger vorgeberachten Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Ausländerregelung im Hinblick auf eine Verletzung eines aus Art. 39 nF folgenden Rechts von Spielern aus EU-assoziierten Staaten sowie der möglicherweise willkürlichen Ungleichbehandlung zwischen der Bundesliga und den darunterliegenden Ligen.
Mit sind auch schon Entscheidungen bekannt, in denen die eV mit der Begründung erlassen wurde, der DTTB habe bei der Verabschiedung der Regelung schwere Formfehler begangen.
Ach ja: Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verlierer, also der SDTTV.
Ich hoffe, dass die Verbände langsam -angesichts der Vielzahl der vorliegenden "Einstweiligen"- zur Vernunft kommen (sei es nur aus finanziellen Gründen) und zu einer gütlichen Regelung bereit sind.
Es ist jetzt wirklich an der Zeit, sich zusammenzusetzen und zu einigen...
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"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
Flamme bin ich sicherlich"
(Nietzsche)
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Geändert von Michael Frey (27.09.2001 um 15:38 Uhr)
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