hey martin hoffe du hast meinen eintrag oben betreffs der Rechtslage vorher gelesen...
bin nicht agressiv..

..find halt nur wenn man die SpO zitiert was die VL angeht sollte man halt alles lesen und nicht nur das was man gerade lesen will....
was das vorgehen von Riedböhringen betrifft ist es sicher unglücklich gelaufen aber der Verzicht ist da und da ist die Entscheidung was die VL angeht klar ..... über die LL Zugehörigkeit läßt sich streiten
gruß