Ich hab mal nachgeschaut, wie das in anderen Verbänden so geregelt ist.
Hier das Beispiel WTTV. Die Regeln sind wesentlich präziser als unsere und regeln denselben Sachverhalt. Insbesondere die Regelungen am Ende über
"Verzicht auf den Aufstieg/Freiwilliger Abstieg" sind hier interessant, weil da auch die Konsequenzen der Fristversäumung dargestellt werden.... (Quelle:
http://www.wttv.de/aufab/herren.html)
"Verzicht auf den Aufstieg/Freiwilliger Abstieg
Für alle Klassen unterhalb der Regionalliga gilt, dass ein Verzicht auf den Aufstieg nur dann möglich ist, wenn er bis zum 25.5.2005 verbindlich erklärt worden ist und darüber hinaus der dadurch frei werdende Platz durch eine Mannschaft eingenommen wird, die die Anwartschaft auf einen zusätzlichen Aufstieg besitzt.
Ein freiwilliger Abstieg in eine beliebige Klasse bis einschl. Landesliga ist nur dann möglich, wenn er bis zum 25.5.2005 verbindlich erklärt worden ist und darüber hinaus die dadurch frei werdenden Plätze durch Mannschaften eingenommen werden, die die Anwartschaft auf einen zusätzlichen Aufstieg besitzen. Ein freiwilliger Abstieg mit dem Ziel Bezirksliga oder tiefer bedarf des Einvernehmens mit dem betroffenen Bezirk bzw. Kreis."
Die Anwartschaft läuft wie bei uns das Auffüllen... hier das Beispiel der Regionalliga.
"Für freiwerdende Plätze in der Regionalliga besteht eine Anwartschaft in folgender Reihenfolge:
Platz 9 der Regionalliga (falls durch erhöhten Abstieg betroffen)
Sieger des Entscheidungsspieles der Zweitplatzierten der Oberliga
Verlierer des Entscheidungsspieles der Zweitplatzierten der Oberliga
Sieger des Entscheidungsspieles der Drittplatzierten der Oberliga
Verlierer des Entscheidungsspieles der Drittplatzierten der Oberliga
Platz 10 der Regionalliga "
Ergo: Warum soll in Südbaden etwas anderes gelten??