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@ The Saw
Leider scheinst Du die Regel, welche den Einsatz von Ausländern beschränkt, nicht zu kennen. Diese Ausländerklausel betrifft nämlich auch Ausländer, welche einen Wohnsitz in Deutschland haben. Gemäß Wettspielordnung Abschnitt B Punkt 9.3 gelten Spieler ohne deutsch Staatsangehörigkeit dann nicht als Ausländer, wenn sie:
a) bisher noch keine Spielberechtigung für einen ausländischen Verband/Verein besessen haben oder
b) die Staatsangehörigkeit eines Vollmitgliedes der EU besitzen oder
c) die Staatsangehörigkeit eines assoziierten Staates der EU besitzen und gleichzeitig ein mit Artikel 48 EU-Vertrag (müßte richtig heißen Artikel 39 EG-Vertrag) vergleichbarer Rechtsanspruch besteht.
In der im Nachgang zur Sitzung des Hauptausschusses am 03.03.2000 beschlossenen Fassung ist von einem Wohnsitz innerhalb oder ausserhalb der EU bzw. Deutschlands nicht die Rede und es wird daher auch nicht unterschieden zwischen Ausländern mit/ohne Wohnsitz innerhalb der EU.
Also erst WO lesen, drüber nachdenken und sich dann äußern.
MfG
Mathias
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