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Bin schon wieder wach!
Wollte nur noch anfügen, daß nach mir vorliegender Info über Dritte nach Auskunft von Herrn Wagner ( Präsident des Bayrischen TTV) die so oft als Rechtfertigungsgrund für die beschlossene Ausländerklausel herangezogene Nachwuchsförderung nicht ausschlaggebend bzw. nicht der Grund war.
Dies wird erst jetzt in den anhängigen Verfahren vor Gericht als ausschlaggebender Gesichtspunkt angebracht, da alle anderen Erwägungen bei den Richtern wohl auf wenig Verständnis stoßen würden.
Grundsätzlich unabhängig von der persönlichen Meinung zur bestehenden (meiner Meinung nach rechtswidrigen, wenn nicht sogar nichtigen) Ausländerklausel, sollte an immer noch daran denken, dass es hier um Menschen (egal welcher Herkunft) und um Sport geht und sollte deshalb den "GUTEN TON" nicht vergessen.
MfG
Mathias
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