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Zitat von tollspin
Ein paar Gedanken zur Versachlichung des Themas:
Aus der Veröffentlichung im Jahrbuch und auf der Homepage des WTTV zur Auf- und Abstiegsregelung für die Jungen- und Mädchen-Verbandsliga geht eindeutig nicht hervor, dass im Falle einer „Einnahme“ eines Platzes in der Herren-Landesliga bzw. Damen-Verbandsliga der jeweilige Verein auf seinen Platz in der JVL/MVL verzichten muss.
Da nun die WO den Aufstieg einer Jugendmannschaft in eine Damen-/Herrenklasse nicht vorsieht, kann hier nur ein internes Papier (Protokoll) des Jugendausschusses Aufschluss über weitere Details geben. Den beteiligten Vereinen liegen diese wichtigen Details offenbar ebenso wenig vor, wie Mitgliedern des Sportausschusses. Wenn es nun aber entsprechend dokumentierte Beschlüsse nicht gibt, haben die beteiligten Vereine m.E. vor dem Spruchausschuss eine reelle Chance beide Plätze zu beanspruchen.
Aber auch wenn es einen solchen Beschluss gibt, stellt sich mir die Frage nach einer Rechtsverbindlichkeit. Kann man den betroffenen Verein im Falle der „Einnahme“ zwingen diese Mannschaft nur mit Jugendlichen zu melden? Müsste der Verein die Mannschaft zurückziehen, wenn er sie im Folgejahr nicht mehr mit Jugendlichen melden kann? Würde eine reine Jugendmannschaft im Falle des Abstiegs wieder in der JVL/MVL aufgenommen oder wird sie der Damen-/Herren-Bezirksliga zugeordnet? Worin liegt die Begründung, dass ein seiner erfolgreichen Jugendarbeit bewusster Verein im Falle der Inanspruchnahme des „Bonusses“ auf den erreichten Platz in der JVL/MVL verzichten muss?
Dass eine Auskunft des Verbands-Damenwartes aus dem Bauch heraus rechtsverbindlich sein soll, kann ich nicht glauben. Hier nun die gesamte Verantwortung für das entstandene Dilemma auf ihn abzuschieben, halte ich für völlig verfehlt. Der Jugendausschuss in seiner Eigenständigkeit muss sich gemäß satzungsgemäßer Aufgaben zu seinen auf Grundlage der WO bzw. Jugendordnung geschaffenen Regelungen bekennen, dann steht er auch auf der sicheren Seite.
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Ich stimme ausdrücklich darin überein, dass den veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelungen nicht zu entnehmen ist, ob bei Wahrnehmung des Platzes in der Herren-Landesliga bzw. in der Damen-Verbandsliga der in der Jungen-/Mädchen-VL verloren geht. Da dem unglücklicherweise so ist, bedarf es einer Auslegung des Regelwerks. Eine solche Auslegung liegt in schriftlicher Form zwar nicht vor. Doch hat der WTTV-Jugendausschuss in der Vergangenheit das Recht auf Beibehaltung des Platzes in der Jungen-/Mädchen-VL stets verneint, dies zum Ende der abgelaufenen Spielzeit auf Rückfragen hin bestätigt und auch die betroffenen Vereine per Mail über diese Sachlage informiert. Demnach bleibt festzuhalten, dass zwar kein verbindliches Regelwerk, allerdings eine eindeutige Auslegung des WTTV-Jugendausschusses existiert. Und diese Auslegung - das ist den Beiträgen in diesem Thread eindeutig zu entnehmen - ist den Vereinen auch so bekannt.
Ob der Verein, der einen Platz in der Herren-LL bzw. in der Damen-VK einnehmen darf, Jugendliche in diese Mannschaft einbaut, ist völlig irrelevant. Sinn der Regelung ist lediglich, spielstarken Mannschaften im Jugendbereich die Möglichkeit einzuräumen, höherklassig im Herren-/Damenbereich unter zu kommen. Eine darüber hinaus gehende "Belohnung für gute Jugendarbeit eines Vereins" kann es doch gar nicht geben.
Nach meinem Kenntnisstand würde eine reine Mädchen-Mannschaft im Falle eines Abstiegs aus der Damen-VL einen Platz in der Mädchen-VL beanspruchen können.
Die (Falsch-)Auskunft des Damenwartes kann nicht rechtsverbindlich sein. Das entstandene Dilemma wird auch nicht auf ihn abgewälzt. Fakt ist aber, dass der Damenwart Auskünfte für einen Bereich gibt, für den er nicht zuständig ist. Noch erstaunlicher ist, dass der Jugendausschuss trotz getroffener Auslegung glaubt, diese sei wegen der (Falsch-)Auskunft des (unzuständigen) Damenwartes vor dem Spruchausschuss nicht mehr haltbar. Ich halte es für eher wahrscheinlich, dass andere Funktionäre im WTTV - aus welchen Gründen auch immer - Druck auf den Jugendausschuss ausgeübt haben, seine Auslegung in der Sache zu revidieren.
Heinz Leuken