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Meines Wissens ist es so, dass bei einem Vereinswechsel deswegen ein neuer Antrag auf Jugendfreigabe erforderlich ist, da ja ein Vereinsvertreter das Formular mit unterschreiben muss und damit bestätigt, dass er besonders darauf achtet, dass die Bestimmungen im Jugendschutzgesetz eingehalten werden. Und bei einem Vereinswechsel kann die Unterschrift eines Mitglieds des alten Vereins nicht mehr gültig sein. Somit muss der Verband, um sich rechtlich abzusichern, einen neuen Antrag erhalten.
Dass solche Fälle z. T. nicht ans Tageslicht kommen, spricht meiner Meinung nach nicht dagegen, dass die Regel trotzdem notwendig ist. Allerdings frage ich mich in Zeiten der EDV, wie es möglich sein kann, dass so etwas nicht auffällt. Meiner Meinung nach müsste da dann eben auch eine Geschäftsstelle nicht nur in Behördenmentalität auf Formulare warten und vielleicht irgendwann Strafen aussprechen, wenn sie nicht vorliegen, sondern sich als Dienstleistungsstelle verstehen und einen Verein darauf aufmerksam machen, dass eine Formalität - in diesem Fall ein neuer Jugendfreigabeantrag noch zu erledigen ist.
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Pfannaflicka - der "Kampfname" der Rainer Tischtennisspieler; in Erinnerung an unseren unvergessenen Peter Drabek (1965 -1997), der diesen Begriff geprägt hat
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