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AW: Frischkleben verboten?
Zitat:
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Zitat von Fastest115
Es stehen da drei Sätze (sinngemäß):
1. kleben in umschlossenen Räumen ist verboten
2. Hierzu gehören ua. Hallenkomplex, eigene Wohnung und Auto
3. Ein Verstoß gegen diese neue Regel ist ab 1.7.05 mit sofortigem Spielverlust zu ahnden
Daraus ist zu schließen das auch ein Verstoß im Auto zu ahnden ist
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Danke für die Aufklärung. Ziffer 3 ist ja zum Glück erst ab Freitag gültig  Damit wäre dann ja auch die Frage nach der Art der Disqualifikation geklärt.
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
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