Zum Thema, kleben im Auto, habe ich vom WTTV (Herrn Keil) folgende Aussage erhalten:
"Die Frage, ob das Kleben auf der Hutablage bei geöffnetem Kofferraum erlaubt ist, können lediglich die Juristen im Rahmen eines Rechtsstreites abschließend wie verbindlich beantworten!
Zu klären wäre nämlich in diesem - höchst theoretischen - Fall, ob es sich dabei einerseits überhaupt um einen "umschlossenen Raum" handelt und andererseits, ob man dabei überhaupt noch von einem Tatbestand im Rahmen der 'beklagten' Veranstaltung sprechen kann (denn das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume ist 'lediglich' bei allen Veranstaltungen verboten)!"
Wer wagt es als erster