Zitat:
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Zitat von TuS Holzen Präsi
Zum Thema, kleben im Auto, habe ich vom WTTV (Herrn Keil) folgende Aussage erhalten:
"Die Frage, ob das Kleben auf der Hutablage bei geöffnetem Kofferraum erlaubt ist, können lediglich die Juristen im Rahmen eines Rechtsstreites abschließend wie verbindlich beantworten!
Zu klären wäre nämlich in diesem - höchst theoretischen - Fall, ob es sich dabei einerseits überhaupt um einen "umschlossenen Raum" handelt und andererseits, ob man dabei überhaupt noch von einem Tatbestand im Rahmen der 'beklagten' Veranstaltung sprechen kann (denn das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume ist 'lediglich' bei allen Veranstaltungen verboten)!"
Wer wagt es als erster 
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Wer wohl:
Also wie ich die Regelung /Erläuterung des DTTB verstehe:
1: ist kleben in jedem umschlossenen Raum im Rahmen der Veranstltung also auch kurz davor, verboten ist.
2. Zählen dazu auch das Auto sowie alle Räume der Halle und auch andere Räume zb Eigene Wohnung (Könnte ja gegenüber der Halle sein)
3: Es reicht nicht wenn ein Raum teilweise geöffnet wird als Tür oder Fenster nach außen. Er gilt immer noch als umschlossener raum. Sonst klebt einer in der Umkleide und macht das Fenster auf Kippe.
So nun zur rechtlichen Würdigung. Natürlich wird in den meisten Fällen keiner was sagen wenn man auf der Kofferaumklappe klebt. Wir gehen hoier aber immer von Härtefällen bzw supergenauen OSR aus. Rein Theoretisch kann der OSR dann immer noch sagen Regeln siehe oben. Disqualifikation und dann kommt der Protest und ggf nen Gerichtsverfahren. Was da raus kommt weiß niemand, aber sportlich ist das Ding dann gelaufen weil das Turnier dann vorbei ist