Zitat:
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Zitat von Fastest115
Wer wohl:
Also wie ich die Regelung /Erläuterung des DTTB verstehe:
1: ist kleben in jedem umschlossenen Raum im Rahmen der Veranstltung also auch kurz davor, verboten ist.
2. Zählen dazu auch das Auto sowie alle Räume der Halle und auch andere Räume zb Eigene Wohnung (Könnte ja gegenüber der Halle sein)
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zu 1. "Im" Rahmen der Veranstaltung, nicht "Vor" der Veranstaltung. Wenn ich mich recht entsinne, haftet der Ausrichter nicht für Schäden während meiner Anreise (Wäre aber interessant). Folglich gehört die Anreise wohl nicht zum Rahmen der Veranstaltung.
zu 2. Umschlossener Raum: Jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit zumindest teilweise künstlichen Schutzvorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter umgeben ist. Die Wohnung ist nicht unter diesen Begriff zu fassen. (Rechtsdefinition).
3. Ich glaube nicht, dass mein Auto, meine Wohnung zum Rahmen der Veranstaltung gehören! Sonst müsste man sich einmal über entsprechende Gebühren unterhalten.
Gruß,
Micha.