Einzelnen Beitrag anzeigen
  #29  
Alt 05.10.2001, 14:22
Manfred Manfred ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 02.10.2000
Ort: Mettingen
Beiträge: 657
Manfred ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Fehler werden sich nie vermeiden lassen, auch wenn man die WO auswendig kennt. "Wo gearbeitet wird, entstehen auch Fehler"!!!

Nur die Folgen von solchen Fehlern müssten überdacht werden. Nachteile hat nicht in erster Linie der, der den Fehler gemacht hat, sondern ein Jugendlicher, der ein ganzes Jahr nicht mehr spielen kann. Einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft sich hier keiner.

Die Vorschrift, gegen die verstoßen wurde, ist nicht zum Schutz von anderen Vereinen/Konkurrenten gemacht worden, sondern zum Schutz von Jugendlichen. Einen Wettbewerbsvorteil kann es doch gar nicht geben.

Und wenn hier bei einer Ausnahme diverse Fälle folgen würden, dann sollte man in diesen auch eine Ausnahme machen, bis die WO in diesem Punkt geändert ist. Ausreichend wäre es doch, das Überschreiten des Termins mit einer Geldbuße zu ahnden und die Spielberechtigung erst dann wirksam werden zu lassen, wenn den Jugendschutzgründen Genüge getan ist.

Es scheint ja so, als wenn eine Ausnahme einen "Rattenschwanz" von weiteren Ausnahmen hinter sich herziehen würde. Dazu würde mich mal interessieren, wieviel Jugendliche aus diesem Grund so pro Jahr in Hessen nicht spielen dürfen, und wieviel nach einem Jahr dann nicht mehr angefangen sind.
Mit Zitat antworten