Nur zur Klarstellung:
Wir wollen natürlich alles vorab versuchen, um die Gebühr zu vermeiden. Als Angebot der Vereine steht im Raum, auf Zuschüsse, die die Stadt in der Vergangenheit gewährte zu verzichten.
Die Städte können sicherlich ihre Hallen "vermieten". D.h. aber auch, dass die Vereine Mieter sind mit allen Rechten und Pflichten. D.h., mangelnde Reinigung = Mietminderung, mangelnde Beleuchtung = Mietminderung usw.
Zu erwarten ist die Auferlegung der Gebühr, wenn sie denn eingeführt wird, eher über hoheitliches Handeln, wie z.B. Gebührenbescheid. Da ist es nun einmal so, dass man dort 1 Monat Widerspruchsfrist und ab Zugang des Widerspruchsbescheides 1 Monat Klagefrist hat. Wider eine Frist versäumt ist der Beschjeid rechtskräftig. Ganz einfach.
In PUlheim kommt eins noch erschwerend hinzu:
Vereine mit Außensportanlagen, dies sind vor allem Fußballvereine, sollen nicht belastet werden. Dort existiert Flutlicht, der Rasen wird von Seiten der Stadt gepflegt usw.
Auch dies ist nicht akzeptabel, zumal die behaupteten Betriebskosten noch nicht einmal nach den einzelnen Hallen aufgeschlüsselt werden können. Von daher muss man fast zwangslüfig befürchten, dass die Kosten für die Außensprotanlagen auf die Hallensportvereine umgelegt werden sollen.
Wir kämpfen für die kostenfreie Nutzung vorab mit allen uns zustehenden Mitteln, um die Einführung zu verhindern, scheuen im Streitfall aber auch weder die Abmeldung des Vereins oder die gerichtliche Auseinandersetzung.
P.S.: Im Verwaltungsverfahren ist Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. das Gericht muss den sachverhalt von Amts wegen ermitteln und alle rechtlichen Gesichtspunkte prüfen. Nichts desto trotz sollte natürlich die Klage bereits die entsprechenden Angriffspunkte enthalten.
Viele Grüße
(unsere Homepage
www.ttc-geyen.de)