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Alt 03.07.2005, 18:30
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
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Registriert seit: 24.02.2003
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AW: Hallengebühren

Zitat:
Zitat von Flitzpipe
Die Städte können sicherlich ihre Hallen "vermieten". D.h. aber auch, dass die Vereine Mieter sind mit allen Rechten und Pflichten. D.h., mangelnde Reinigung = Mietminderung, mangelnde Beleuchtung = Mietminderung usw.
Zitat:
Zitat von Flitzpipe
In PUlheim kommt eins noch erschwerend hinzu:
Vereine mit Außensportanlagen, dies sind vor allem Fußballvereine, sollen nicht belastet werden. Dort existiert Flutlicht, der Rasen wird von Seiten der Stadt gepflegt usw.

Auch dies ist nicht akzeptabel, zumal die behaupteten Betriebskosten noch nicht einmal nach den einzelnen Hallen aufgeschlüsselt werden können. Von daher muss man fast zwangslüfig befürchten, dass die Kosten für die Außensprotanlagen auf die Hallensportvereine umgelegt werden sollen.

Wir kämpfen für die kostenfreie Nutzung vorab mit allen uns zustehenden Mitteln, um die Einführung zu verhindern, scheuen im Streitfall aber auch weder die Abmeldung des Vereins oder die gerichtliche Auseinandersetzung.
Das ist sicherlich kein besonders schöner Zug den die Gemeinde gegenüber euch macht. Ich glaube aber nicht, daß es einen juristischen Anspruch gibt, daß alle Sportarten gleich gefördert werden.


Zitat:
Zitat von Flitzpipe
P.S.: Im Verwaltungsverfahren ist Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. das Gericht muss den sachverhalt von Amts wegen ermitteln und alle rechtlichen Gesichtspunkte prüfen. Nichts desto trotz sollte natürlich die Klage bereits die entsprechenden Angriffspunkte enthalten.

Viele Grüße
(unsere Homepage www.ttc-geyen.de)
Ich drücke euch die Daumen, daß ihr erfolgreich seit. Im Falle einer Niederlage müßt ihr vermutlich die Kosten dieses Verfahrens tragen.
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