Meine grundsätzlich Meinung zu dem Thema steht schon in dem anderen Thread.
Zum Thema konkret:
In diesem Fall hat nicht nur der Verein gepennt, sondern auch der Klassenleiter/Kreis, der die MMB genehmigt.
Kreisvorstand bzw. Kreisjugendausschuss müssten die Auflistung der freigeholten Jugendlichen vorliegen. Ansonsten wurden alle hessenweit auf der HTTV-HP und im offiziellen Verbandsorgan, dem plopp, veröffentlich. Ohne einen Vergleich mit dieser Liste kann kein seriöser Klassenleiter einen MMB genehmigen. Das so etwas ein Jahr nicht auffällt, ist schon der Hammer. Letztendlich trägt das genehmigende eine Teilschuld. Wie man so etwas im Nachhinein regulieren sollte, weiss ich auch nicht.
Ich finde es aber nicht okay, für eigenverschuldete Fehler den Verband verantwortlich zu machen und eine Antijugendförderung zu unterstellen.
Was diskutabel ist, ist eine Änderung der Regeln hinsichtlich einer Freigabe zur Rückrunde. Meine Meinung dazu steht ebenfalls im anderen Thread:
http://www.tt-news.de/vb/showthread....5&pagenumber=2 . Das ist allerdings Zukunftsmusik. Die aktuellen Fälle sind eindeutig geregelt.