Behandelt bedeutet in dem Falle, dass sie von Werk aus beschichtet sind. Das dient dazu, dass die Noppen noch glatter werden und somit eine höhere Schittweiterleitung bieten.
Wenn die Noppen von Werk aus behandlet sind ist es legal, denn dann wurden der Belag auch in dieser Form mit der Beschichtung der ITTF vorgelegt und von der zugelassen.