Zitat:
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Zitat von Hogar
Der Verband hat ja auch eine Fürsorgepflicht, deshalb dürfen nur Regeln geschaffen werden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Wenn als das Kleben als bedenklich eingestuft wird, dann muss es auch unterbunden werden.
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Prinzipiell ja ein guter ansatz, aber die verhältnismässigkeit ist hier wohl nicht gegeben.
13-jährige bekommen ohne grosse hindernisse alkohol und zigaretten, in unsere städten herschen abgas werte die wirklich sorge erregen müssen, halluzinogene drogen sind ohne grössere probleme im nächsten supermarkt erhältlich, aber wenn ich an der frischen luft meinen belag frischkleben will wird das verboten, weil evtl kiddies schindluder damit treiben würden.
das erinnert mich an die diskussion im letzten jahr, wo der dttb mir von der verfassung garantierte rechte streitig machen wollte.
es gibt sicherlich argumente die für ein klebeverbot sprechen, aber dieses gehört me nicht dazu