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Zitat von Pinguin
Sollte der SRaT aber davon ausgehen, dass das Rufen absichtlich zur Irritation des Gegners geschehen ist (und nicht nur "so rausgerutscht" ist), so handelt es sich um unsportliches Verhalten, dass ggf. mit einer gelben Karte geahndet werden kann. Nur auf diesem Wege kann - sofern der Spieler schon gelb-vorbelastet ist - über die gelb-rote Karte ein Punkt vergeben werden.
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Hi Pinguin,
das würde ja heissen, ich kann bei 9:10 in der Ballonabwehr einfach mal "buh" rufen, bekomme dann "nur" eine gelbe Karte, habe aber die Chance den Satz nach der Wiederholung noch zu gewinnen, bin ja jetzt wieder am Tisch und kann angreifen statt Ballonabwehr zu spielen...?!
--> theoretisch könnte man das ja ganz einfach genau so ausnutzen...