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AW: Kleber mischen?! Sinnvoll!?
Gibt es wirklich eine Regel, die das Mischen von Klebern explizit untersagt?
Was ist, wenn man mit einem Kleber klebt und mit dem vom Kollegen nachklebt, weil der eigene leer ist?
D. h. ich glaube nicht, dass es verboten ist, zwei zulässige Kleber zu mischen.
Beim Überprüfen der Zulässigkeit des Schlägers wird nur auf unzulässige Lösungsmittel geprüft. Es ist schwer bzw unmöglich anhand der Gase eine Klebermarke festzustellen, da sich die Kleber in den Inhaltstoffen kaum unterscheiden.
Es entstehen auch keine "hochtoxischen" Stoffe beim Mischen, da organische Lösungsmittel nicht hochreaktiv sind!
Gruß
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