Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 18.07.2005, 15:10
Corrrd Corrrd ist offline
Berthold Brecht hat recht
Forenmitglied
 
Registriert seit: 04.03.2005
Ort: Dörverden
Alter: 48
Beiträge: 208
Corrrd ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wann darf man sich prügeln?

Eigentlich bin ich eher der Meinung von Schupfkön ig, Bene und Aleol.
Du solltest das lassen!

Falls du aber als Triebtäter, der seine Tat im Internet ankündigt, berühmt werden willst, sage ich dir nun mal meine "rechtliche" Meinung:

Der Staffelleiter wird dich m. E. nur aus sportlichen Gründen sperren können.
Das heißt, wenn die vorsätzliche Körperverletzung rein private Gründe hat, wird er dich wohl nicht sperren. Was dir aber nicht helfen wird, denn du spielst ja allenfalls für das Knast-Team und das auch noch völlig zu Recht.

Danach wird dich wohl auch keine Mannschaft mehr aufstellen, denn wer will schon einen Psychopathen im Team haben?

Um das ganze für Polizei und Gericht weniger kompliziert zu machen, solltest du am besten auch noch Ort und Zeit der Gewalttat hier posten.
Ich hoffe, man schließt dich möglichst lange weg.
__________________
Der große Sport beginnt da, wo er schon längst aufgehört hat, gesund zu sein. (Brecht)
Mit Zitat antworten