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Alt 18.07.2005, 15:31
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aleol aleol ist offline
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AW: Wann darf man sich prügeln?

Im übrigen dürfte nach meinem Rechtsempfinden schon jetzt eine Strafe durchaus gerechtfertigt sein, mindestens schon mal nach Abschnitt A 16.2 der WO
"Zuwiderhandlungen gegen diese WO sowie unsportliches Verhalten von Bundesangehörigen gemäß § 12 der
Satzung, Mannschaften und Vereinen werden von den zuständigen Organen des DTTB oder der Mitglieds- oder
Regionalverbände geahndet."


So wie ich es verstanden habe, hast Du einem Spieler einer gegnerischen Mannschaft "nahegelgt" nicht zum Spiel bei Euch anzutreten. Nun kündigst Du hier öffentlich an, dass Du ihn verprügeln willst, wenn er es doch machen würde ...
Na Spitze, wenn das ganze nicht geahndet würde, werden also demnächst Schlägertrupps zu den Spitzenspielern der Gegner geschickt, die dafür sorgen, dass diese sich nicht mehr zum Spiel trauen; einen Vorwand findet man immer, sei es das Ausspannen der Freundin (hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass sich Deine Ex für ihn statt Dich entschieden hat, es also genauso an Ihr bzw an Dir liegt ?), ein blöder Kommentar etc.

Und was das "Petzen" Deines Kontrahenten angeht: Ich würde es mir auch nicht gefallen lassen, wenn man versuchten würde, mich unter Gewaltandrohung von einem Spiel fernzuhalten. Und wie gesagt, schon jetzt müßte meiner Meinung nach der Staffeleleiter oder eine sonstige Instanz einschreiten, um solch einen Schwachsinn zu unterbinden.
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