Zitat:
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Zitat von Liquid Sky
Ich spreche nur vom Mischen genehmigter Kleber, nicht vom Dazukippen irgendwelcher Lösungsmittel!
Es ist keine widersprüchliche Regelung, da es keine verbotenen Kleber gibt, sondern nur verbotene Lösungsmittel. Es wird auch nur auf verbotene Lösungsmittel geprüft.
Während z. B. bei der Formulierung der Regel für Beläge genau drin steht, dass nur zugelassene verwendet werden dürfen, gibt es anscheinend nur einen Hinweis auf genehmigte Kleber.
Die Regel ist eineindeutig Formuliert!
Gruß
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Nochmal:
Durch die Regelstelle, die ich oben zitiert habe, geht eindeutig hervor, dass nur
zugelassene Kleber verwendet werden dürfen. Wenn LöMi's
oder ein anderer Kleber dazugekippt werden dann ist der Kleber nicht mehr der selbe und nicht mehr zugelassen.
Selbst wenn beim Mischen keine verbotenen LöMi's entstehen - der Kleber wäre nach B-5.3.1 also zugelassen - so ist er nach B-2.1.4 nich zugelassen, weil er nicht mehr einem zugelassenen Kleber entspricht.
Die Regel ist also widersprüchlich...
Verstehst du, was ich meine?