Zitat:
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Zitat von Sven M.
Nochmal:
Durch die Regelstelle, die ich oben zitiert habe, geht eindeutig hervor, dass nur zugelassene Kleber verwendet werden dürfen. Wenn LöMi's oder ein anderer Kleber dazugekippt werden dann ist der Kleber nicht mehr der selbe und nicht mehr zugelassen.
Selbst wenn beim Mischen keine verbotenen LöMi's entstehen - der Kleber wäre nach B-5.3.1 also zugelassen - so ist er nach B-2.1.4 nich zugelassen, weil er nicht mehr einem zugelassenen Kleber entspricht.
Die Regel ist also widersprüchlich...
Verstehst du, was ich meine?
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Ich geb dir Recht aber die Regel hat 2 Löcher.....
1. Da steht ich darf nur zugelassene Kleber verwenden....Das ist Mehrzahl. Leider steht da nicht das es mehrere Kleber gibnt und man nur einen Zeitgleich verwenden darf. Eigentlich müßte da stehen man darf nur einen zugelassenen Kleber verwenden.
2. Da steht nicht wie ich die verwenden soll. Ich darf nur zugelassene Kleber verwenden und ich verwende nur solche nur halt mehrere...
Ist aber auch alles egal weil:
1. Es entstehen keine verbotenen Lömis die gemessen werden könnte wie ich gelernt habe also da ist kein Problem.
2. Alles andere läßt sich nur nachweisen wenn ich sehe wie der was zusammenmischt. Wenn der mit ner Kleberdose in die Halle kommt wie will man feststellen ob da nen erlaubter, nen verbotener oder nen gemischter Kleber drin ist und evtl nicht sogar nen Kleber mit nem erlaubten Lömi gestreckt wurde....unmöglich