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Eine Zulassung einer Ausnahme wäre hier sicherlich angebracht, denn hier ist mit Sicherheit keine illegale Aktivität von
Ausländertourismus gegeben und der Verein verletzt keine geltenden Bestimmungen. Dem Verein wird dagegen
die gezielte Förderung des eigenen Nachwuchses erschwert. Es wird bei diesem Fall gerade das Gegenteil von dem erreicht, was der DTTB mit seiner neuen Ausländerregelung beabsichtigte, nämlich die Motivierung der Vereine für eine intensive Jugendarbeit. Dadurch, dass Grimm nicht mehr in der ersten Mannschaft spielen kann, hat sie sich, wie ich hörte, zumindest vorläufig vom Tischtennis zurückgezogen und steht somit auch nicht mehr dem talentierten, in der Damen-Oberliga spielenden Nachwuchs des Vereins mehr als Sparringspartnerin zur Verfügung.
Alle vom DTTB und auch vom BTTV-Präsidenten Wagner in seiner im Internet veröffentlichten Grundsatzerklärung enthaltenen Zielsetzungen würde ein Einsatz der beiden Spielerinnen nicht widersprechen. Ich muss deshalb Angelina's Vater recht geben, dass hier ein Härtefall für eine Ausnahme vorliegt.
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