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Genehmigung der Rangliste mit Änderung
Ein Spieler war in der Saison 04/05 in der Rangliste an 6b aufgestellt. Er konnte jedoch verletzungsbedingt kein Spiel bestreiten. Dieser Spieler wurde nun für die neue Saison in der Rangliste an Nr. 7 gemeldet. Dafür wurde ein weiterer Spieler als 12 b nachgezogen. U. E. war dies Regelkonform und entspricht der Wettspielordnung.(s. WO G 19)
Diese Rangliste wurde nun von dem zuständigen Gremium dahingehend geändert, dass der betreffende Spieler wiederum an 6b nominiert wurde.
Kann die WO in diesem Punkt verschieden interpretiert werden? Hat der Ausschuss für die Genehmigung der Rangliste richtig gehandelt?
Für Eure Meinung wäre ich sehr dankbar.
Gruß Bopama
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