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Zitat von chris
In Hessen sind nur 12 Monate ohne Rundenspiel notwendig. Dazu habe ich in der WSO des HTTV im Absatz "2.7 (B7) Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung" folgendes gefunden:
Ist mit einem Antrag auf Wiederaufleben der Spielberechtigung auch ein Wechsel der Spielberechtigung
verbunden, so gelten die Bestimmungen gemäß 2.4, 2.5 und 2.6 (B 4, B 5 und B 6)
uneingeschränkt, wenn der Antrag vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung
bzw. nach dem letzten Einsatz (nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbandes)
eingereicht wird. Ein Antrag auf Wiederaufleben der Spielberechtigung nach Ablauf
von einem Jahr kommt einem Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung gleich.
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Sicher dass 12 Monate ohne Rundenspiel ausreichen ?
Es heißt ja Spielberechtigung, und die hat doch eigentlich nichts mit den tatsächlichen Einsätzen zu tun, sondern damit, ob man theoretisch spielen dürfte. Und das darf man auch, wenn man jahrelang nicht mehr gespielt hat, aber noch auf dem Mannschaftsmeldebogen auftaucht ?!
Zum Problem von TJ Remington hat ja Fastest115 eigentlich schon alles gesagt.