Zitat:
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Zitat von Sven M.
Im Prinzip müsste es erlaubt sein, denn die Belagseigenschaften werden nicht verwendet, sondern sollen erhalten bleiben. In diesme Fall ist diese Eigenschaft die Griffigkeit der Oberfläche.
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Das sehe ich ein klein wenig anders. Ich habe das Zeug auch getestet. IMO wird da auf die Belagoberfläche ein "Klebstoff" aufgebracht. Es wird nicht die Griffigkeit der Beläge erhalten, sondern eine griffige was-weiß-ich-Schicht draufgeschmiert. Mit anderen Reinigern und etwas Geduld, kriegt man die auch wieder runter. Ich glaube damit gibts sogar Grip auf eine Anti-Oberfläche.
Meines Erachtens ist das nicht regelkonform. Oder was würdet ihr sagen, wenn ein Noppenspieler irgendeinen "Glätter" draufschmiert und dann behauptet, er wolle nur die Eigenschaften, in diesem Falle die Nichtgriffigkeit der Oberfläche "erhalten"...