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@Ralph
Wieso denn keine Gelb-Rote Karte für falsche Aufschläge. Prinzipiell gilt auch ein falscher Aufschlag als Vergehen, dass zunächst eine Ermahnung und dann eine Verwahnung, sprich Gelb dann Gelb-Rot usw. nach sich zieht. Wie schon gesagt, wird nicht wie zum Beispiel beim Fussball stark differnziert und die Art der Verwahnung nach der Schwere des Vergehens, sondern mehr nach der Häufigkeit bewertet. Es gibt natürlich Ausnahmen, wie absichtliches Ball in Richtung Gegner oder Schiedsrichter schlagen, das sofort wohl zu einer gelben Karte oder sogar zur roten Karte durch den Oberschiedsrichter führt.
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