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Alt 05.08.2005, 17:28
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AW: 1. Bezirksklasse Herren AML/FRI/WHV 2005/2006

Zitat:
Zitat von Der Brunnenhof
Da gebe ich Powerpunch natürlich Recht! In unserer Hobbyliga ist die Aufstellung nicht ganz so entscheidend, zumal sich das tatsächlich irgendwann relativiert und gerade gebogen wird! Aber warum sollte man es dann nicht gleich von Anfang an richtig machen (also Aufstellung nach Spielstärke gemäß Bilanzdifferenz)? Na ja, letztendlich wird der Staffelleiter entscheiden, was richtig ist!

Nebenbei: Die Aufstellung von Rastede ist mir vollkommen egal. Ich bleibe aber weiterhin bei meiner Meinung, dass Hartmut da eingreifen wird!

Gruß
Kai
Der Staffelleiter tut aber nicht gut daran, wenn er den Aufstellungswunsch der betreffenden Mannschaft ignoriert und nach eigenem ermessen aufstellt.
Es ist ja kein Pflichtwechsel. Von daher könnte es dem Staffelleiter schwer fallen eine passende Begründung zu finden, wenn es dann auf einmal vor das Sportgericht geht, weil der Verein Protest eingelegt hat.
Der Verein stellt immerhin noch die Mannschaft auf und nicht der Verein. Es ist nicht Aufgabe eines Staffelleiters irgendeine regelkonforme Aufstellung zu ändern, sondern die Einhaltung der WO zu überwachen. Könnte also bedeuten, das im Falle eines Protestes der Staffelleiter einen auf den Sack bekommt. Da es aber im Verbandsgebiet immer einige "Hochwichtige Persönlichkeiten" (auch Staffelleiter genannt) gibt, muß mit eigenmächtigen Entscheidungen solcher Herren gerechnet werden. Auch wenn mich eure Spielklasse nicht wirklich interessiert, ich für meinen Teil würde Jenen ihre Vorgehensweise austreiben. Nachfolgend könnt ihr mal die Aufgaben eines Staffelleiters nachlesen.

[CODE]3 Staffelleitung
a Die jeweils verantwortlichen Instanzen des TTVN bzw. seiner Gliederungen
können die Durchführung der Arbeit auf von ihnen berufene
Staffelleiter delegieren. Die Staffelvereine haben ein Vorschlagsrecht.
b Die Staffelleiter sind verpflichtet, den Weisungen der zuständigen Instanzen
des TTVN bzw. seiner Gliederungen Folge zu leisten.
c Die Staffelleiter sind insbesondere zuständig für
- die Aufstellung der Terminpläne in Abstimmung mit der verantwortlichen
Instanz;
- die Änderung der Terminpläne in Abstimmung mit der verantwortlichen
Instanz;
- die Entgegennahme der Spielberichte und Führung der offiziellen
Tabellen;
- den Schriftverkehr mit den Staffelvereinen in allen Fragen des Punktspielbetriebs;
- die Überwachung der Einhaltung der WO und AB durch die Staffelvereine;
- die Unterrichtung der Medien, der verantwortlichen Instanz und der
Staffelvereine über das sportliche Geschehen in der Staffel;
WO/AB, Abschnitt G: Organisation und Aufbau des Punktspielbetriebs 131
- die Entscheidung über Einsprüche in Abstimmung mit der verantwortlichen
Instanz;
- die Weiterleitung von Protesten an das zuständige Sportgericht.[/CODE]
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