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AW: Bundestagswahl 2005
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Die Bundestagswahl ist im Kern eine Verhälnis(Parteienwahl)wahl mit Fünfprozentklausel, verbunden mit Elementen der Mehrheits(Personen-)wahl. Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er - in relativer Mehrzahl - einen der Direktkandidaten in seinem Wahlkreis in den Bundestag (Direktmandat).
Die Zweitstimme ist füe die Landesliste einer Partei bestimmt (Verhältniswahl).
Über diese Landeslisten ziehen 299 weitere Abgeordnete in den Bundestag ein. Die beiden Stimmen können für die Kandidaten von verschiedenen Parteien abgegeben werden (nennt man hochtrabend Stimmensplitting). Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze einer Partei von den insgesamt 598 im Bundestag zustehen. darauf werden die errungenden Direktmandate angerechnet. Hat eine Partei mehr Direktmandate errungen, als ihr nach den Zweitstimmen eigentlich zustehen, so behält sie diese als Überhangmandate. Die Zahl der Bundesabgeorneten erhöht sich dementsprechend.
Die Zweitstimme ist entscheident
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