Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 18.08.2005, 09:16
Volkmar Volkmar ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 3000
 
Registriert seit: 08.03.2001
Alter: 65
Beiträge: 3.091
Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Zahlung von Mitgliedsbeitrag

Um am Punktspielbetrieb teilnehmen zu können, mußt Du Mitglied eines Vereins sein. Also schuldest Du Deinem Verein den Mitgliedsbeitrag, es sei denn, der Verein erlässt ihn Dir oder übernimmt ihn für Dich.

Also könnte der Verein Dir eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag schreiben oder er hat es sich einfacher gemacht und den Mitgliedsbeitrag von Deiner Aufwandsentschädigung abgezogen ist. Das nennt man Aufrechnung mit einer Gegenforderung. Schau nach, was in Deiner Vereinbarung steht. Hast Du vereinbart, daß der Verein nicht mit eigenen Forderungen aufrechnen darf, dann darf er es eigentlich auch nicht mit Mitgliedsbeiträgen tun.

Was allerdings nichts daran ändert, daß Du ggf. tatsächlich den Mitgliedsbeitrag schuldest.

Gruß, Volkmar
Mit Zitat antworten