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Da der Spieler ja "nur" einen Kreislaufkollaps hatte, weiss ich nicht, ob die Gastgeber, welche wohl keine engere Beziehung zu dem Spieler hatten als die eigenen Mannschaftskameraden, auf Schock plädieren können. Diese psychische Behinderung beträfe auch beide Mannschaften
Ab wann gilt man als psychisch beeinflusst. Wenn sich einer verletzt kann der andere Spielabbruch verlangen, weil er kein Blut sehen kann?
Wenn die anders argumentiert hätten (zu lange Spielunterbrechung für die nicht beteiligten Personen o.ä.) hätte ich das ja evtl. noch verstehen können, aber so? Ich würde das dem Verband weiterleiten, der soll entscheiden, dann bist du fein raus. Ansonsten kannst du meiner Meinung nach nur nach den Regeln ein 7:9 aussprechen wg. Spielabbruchs durch den gastgebenden Verein (dessen Mannschaftsführer gilt in dem Moment doch als Oberschiri? Dann hätte er in dieser Funktion das Spiel abbrechen müssen, entsprechender Vermerk auf dem Bogen; hätte trotzdem blöd ausgesehen wie Jaskula schon bemerkte)
Ich weiß, das sind alles Kleinigkeiten und Spitzfindigkeiten, aber so ist das bei Rechts- und Regelfragen leider meistens
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