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Spielabbruch aufgrund höherer Gewalt liegt in dem Fall wohl nicht vor - von daher würde ich aus meiner eigenen Erfahrung als Spielgruppenleiter sagen, dass es nur eine Entscheidung geben kann, nämlich das Spiel mit 7:9 für den Gastverein zu werten. Damit würde den Regeln entsprechend verfahren. Alles andere öffnet nur den - in unserem Sport leider sehr häufig vertretenen - "Regelzurechtbiegern" Tür und Tor, die dann beim nächsten Streitfall, der wahrscheinlich ganz anders gelagert ist, gegenüber dir als Spielgruppenleiter ebenfalls argumentieren werden: "Wir spielen ja nur in der XY-Klasse, da muss man es doch nicht so genau nehmen - und außerdem hast du beim letzten Fall ja auch nicht nach WO entschieden."
Wenn man das Spielgruppenleiteramt länger ausüben möchte, funktioniert es nur, wenn man jeden gleich behandelt - und das heißt meines Erachtens, jeden nach den Regeln.
@Jaskula: Wenn bei einem Punktspiel tatsächlich ein Aktiver verstirbt - solch einen Fall hat es bei einem Nachbarverein auch erst vor knapp zwei Jahren gegeben - , dann ist es aus meiner Sicht ein klarer Fall von höherer Gewalt, der einen Spielabbruch und eine Wiederholung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich macht. Wie ein Spielgruppenleiter auf die Idee kommt, so ein Spiel dann von 5:2 auf 9:2 zu werten, kann ich beim besten
Willen nicht nachvollziehen. Ist das ein Zyniker oder einfach nur gefühllos?
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Pfannaflicka - der "Kampfname" der Rainer Tischtennisspieler; in Erinnerung an unseren unvergessenen Peter Drabek (1965 -1997), der diesen Begriff geprägt hat
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