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Alt 23.08.2005, 06:31
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hans-claus hans-claus ist offline
Andreas Amend
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hans-claus ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: hartz4 und Ausbildung???

Das ALG II (landläufig "Hartz IV") stellt keine eigentliche Leistung aus der Arbeitslosenversicherung dar, sondern ist das Instrument der sogenannten Grundsicherung (früher Sozialhilfe). Diese beträgt z. Zt. 345/331 € (West/Ost) + Übernahme der angemessenen Miet- und Heizkosten.
Wenn der Kumpel von Dr.-Neubauer-Fan also eine Ausbildungsvergütung von z.B. 250 € im ersten Ausbildungsjahr erhält, so kann er ergänzend zu der Ausbildungsvergütung ALG II beantragen. Hat er eine eigene Wohnung, so erhält er dann von der "Hartz IV-Stelle" (ARGE bzw. optierender Kommune) den Differenzbetrag zu den 345/331 € sowie seine Miet- und Heizkosten (nicht aber Strom-, Wasser-, Gaskosten etc.) zusätzlich zu seiner Ausbildungsvergütung.

Alles klar?

Grüße
hans-claus

Nachtrag: Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seine Eltern nicht in der Lage sind, diese Differenzkosten selbst zu tragen (was i.d.R. bedeutet, dass sie selbst ALG II-Empfänger sind), da sie während der Erstausbildung unterhaltsverpflichtet sind. Ebenso muss zunächst bei der lokalen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Bundes-Ausbildungs-Beihilfe (BAB) gestellt werden. Ein eventueller Anspruch auf BAB wird bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs einbezogen; auch das Kindergeld.

Geändert von hans-claus (23.08.2005 um 06:41 Uhr)
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