|
o.K. Mein Verband TTVN und hier ein Auszug aus der WO zu besagtem Punkt: (bischen lang, sorry)
a Allgemeiner Grundsatz
Der Sportausschuss des TTVN ist für alle Spielklassen unterhalb der Oberligen
ohne Rücksicht auf Fristen berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die eine sportlich
einwandfreie, keine Mannschaft benachteiligende Abwicklung der Meister-schaftsspiele
gewährleisten oder wiederherstellen.
b Gründe für eine kampflose Wertung
Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen
(siehe aber E 16 c.a) gewertet, wenn sie
b.a - einen Spieler oder ein Doppel einsetzt, der oder das für den Verein oder die
Mannschaft bzw. für den Platz in der Mannschaft keine Spielberechtigung bzw.
keine Einsatzberechtigung hat. Auf einem falschen Platz aufgestellte Spieler
oder Doppel gelten als nicht einsatzberechtigt für den betreffenden Platz in der
Mannschaft.
b.b - nicht mit der in WO E 14 geforderten Mindeststärke antritt;
b.c - sofern erforderlich, nicht aufrückt;
b.d - einen Spielabbruch verschuldet;
c Verfahren
c.a Die Wertung von Mannschaftswettkämpfen, in denen auf Punktverlust entschie-den
wird, erfolgt mit 2:0 Punkten und der höchstmöglichen Zahl der im je-weiligen
Spielsystem erreichbaren Spiele (z.B. 9:0, 8:0, 7:0, 6:0, 5:0, 4:0
...
Der ganze Text ist hier zu finden:
[URL=http://www.ttvn.de/sess998748892T4QO7P020952/info-service/jb/jb2001/01ab.pdf]
Geändert von TTFAN (23.10.2001 um 17:11 Uhr)
|