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Ausländerregelung - Entscheidung des Südverbandes
Zu aller Information:
Im Newsletter des TTVWH 43/2001 steht heute zur
Ausländerregelung zu lesen:
"Erklärung des Süddeutschen Verbandes:
Der Vorstand des Süddeutschen TT-Verbandes hat eine Erklärung zur DTTB-Ausländerregelung mit den folgenden wesentlichen Inhalten (verkürzt) herausgegeben:
- Grundsätzlich gilt für alle Vereine die verabschiedete und veröffentlichte Wettspielordnung (WO).
- Spiele der Vereine, die eine einstweilige Verfügung gegen die Wirksamkeit dieser WO erwirkt haben (im TTVWH: TTV Erdmannhausen und TTF Altshausen), werden entsprechend dem Spielausgang gewertet.
- Spiele der Vereine, die keine einstweilige Verfügung erwirkt haben und nicht entsprechend der WO antreten, werden mit 0:9 gewertet.
- Bis zum rechtskräftigen Abschluss des jeweiligen Verfahrens ist die Wertung der entsprechenden Spiele lediglich vorläufig. Dies wird auch in allen Presseveröffentlichungen entsprechend vermerkt.
Über den Ausgang eines weiteren Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart berichten wir im nächsten Newsletter."
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