Das ist einheitlich in der WO des DTTB geregelt:
Zitat:
WO-DTTB B 4.3
Die Spielberechtigung zur Teilnahme an den Mannschaftsmeisterschaften einer der vier höchsten Spielklassen und für Spieler dieser Spielklassen kann bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung nur einmal jährlich erteilt werden. Der Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung ist bis zum 31. Mai zu stellen. Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein bleibt bis zum darauffolgenden 30. Juni bestehen. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 1. Juli erteilt.
|
Diese 4 höchsten Ligen sind demnach 1. Bundesliga, 2. Bundesliga und die obersten beiden Ligen der Regionalverbände, dies sind im Normalfall Regionalliga und Oberliga.
Also nur einmal im Jahr ein Wechsel möglich.