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Zitat von Pinguin
Hier kommt es in meinen Augen auch auf die Folgen an, die aufgrund des Schlägerwurfs - sofern ihm der Schläger nicht beim Schlag aus der Hand fällt - auftreten.
Trifft er - auch ungewollt - den Gegner, Schiedsrichter oder einen Zuschauer oder zerbricht sein Schläger nach dem Wurf so, dass Teile anwesende Personen treffen, so ist eine Disqualifikation auch dann in meinen Augen gerechtfertigt.
Er muss nicht den Vorsatz haben, jemanden verletzen bzw. treffen zu wollen, allein dass er die Möglichkeit in Kauf nimmt, dass jemand verletzt wird, rechtfertigt falls es wirklich dazu kommt in meinen Augen die Disqualifikation.
Allerdings ist es auch hier schwer eine generelle Lösung anzubieten. Letztlich liegt es in kritischen Fällen sicher immer im Ermessen des OSR, der dann mit entsprechendem Augenmaß Sanktionen zu Ergreifen hat.
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Ja so meinte ich es auch, egal ob gewollt oder nicht, wenn er eine andere Person trifft ist die Entscheidung klar.