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AW: Das Recht am Bild!
Üblicherweise liegen die Eigentums- und Nutzungsrechte der Arbeitsergebnisse beim Arbeitgeber. Allerdings weiß ich nicht, wie das bei den eher kreativen Berufen ist. Dein Bruder kann die Qualität seiner Arbeit ja nur anhand der von ihm gemachten Bilder zeigen. Ich vermute mal, dass eine Absprache mit dem jetzigen Arbeitgeber nicht stattfinden soll, oder? Das wäre natürlich die einfachste Lösung.
Gruß
M A
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