Zitat:
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Zitat von Jaskula
....Und jetzt noch die Kopfpauschale:
Es ist eine Pauschale ! Somit zahlt jeder den gleichen Betrag.
Die Krankenschwester genau die gleiche Menge Euros wie der Chefarzt.
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Im Moment ist der Chefarzt privat versichert und in einem Sondertarif für Ärzte sehr gut bedient. Er zahlt weder über die Versicherung noch über die Einkommensteuer einen Beitrag zum Sozialausgleich. Bei der Kopfpauschale soll er nach aktueller Lesart (die sich aber natürlich wieder ändern kann) einen Beitrag in die gesetzliche Versicherung (in gleicher Höhe wie die Krankenschwester) und über die Einkommensteuer einen weitaus höheren Beitrag als die Krankenschwester (wie hoch ist natürlich die Frage). Dabei ist zu beachten, daß er nach Kirchhoff nicht wie bisher fremd genutzte Immobilien, Medienfonds mit dem Einkommen verrechnen dürfte. Wenn das so kommt leister er einen wesentlich höheren Beitrag als zuvor.