Zitat:
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Zitat von Fozzi
Dann sollte Dich sein Lebenslauf überraschen ....
[I]Prof. Dr. Paul Kirchhof (parteilos)
Professor für Öffentliches Recht
Stimmt, Steuerberater ist er nicht und von Finanz- und Steuerrecht hat er ganz bestimmt weniger Ahnung als Eichel, schließlich hat er in der Materie noch nie gearbeitet ... 
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Was sollte mich da überraschen ?
Er ist Jurist.
Das mit der besonderen Berücksichtigung ist ein netter Versuch, ihn als kompetent auszuweisen.
Ja, er hat tatsächlich nie in diesem Bereich gearbeitet. Gearbeitet hat er als Richter, davon mag er was verstehen. Im Bereich Steuern hat er allenfalls geforscht und daß man dann gelegentlich Probleme hat, daß die Realität anders aussieht, ist bekannt.
Ich hab einen etwas älteren Lebenslauf gefunden, der sich im allgemeinen deckt, aber eben ohne "besondere Berücksichtigung":
Paul Kirchhof, geb. 1943, Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg und München, Promotion 1968 in München, Habilitation 1974 in Heidelberg, 1975 ordentlicher Professor für öffentliches Recht an der Universität Münster, Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Münster, 1976 bis 1978 Prorektor der Universität Münster, 1980 bis 1981 Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, seit 1981 ordentlicher Professor für öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, 1986 Ablehnung eines Rufes an die Universität Freiburg i.Br., seit Nov. 1987 Bundesverfassungsrichter; Stellv. Vorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission e.V., Karlsruhe. Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, Köln. Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages e.V., Bonn