|
AW: Wer darf Time out nehmen?
Im Mannschaftskampf hat der Mannschaftskapitän nach den Internationalen Tischtennisregeln die endgültige Entscheidung über Time-Out oder nicht. Warum? Nun, der Spieler spielt für die Mannschaft und nicht für sich selbst.
Im Einzelwettkampf spielt der Spieler für sich selbst, daher liegt hier die Entscheidung bei ihm, wann er sein Time-Out nehmen möchte.
Allerdings sollte man, wenn man die internationale Regelung betrachtet, im Hinterkopf behalten, dass international immer mit 3er-Mannschaften an nur einem Tisch gespielt wird. Somit ist der Mannschaftskapitän jederzeit verfügbar (entweder er spielt selbst oder er sitzt hinter der Box) und kann dementsprechend die endgültige Entscheidung über Time-Out oder nicht treffen.
Im Nationalen Spielbetrieb des DTTB wird allerdings i.d.R. an zwei Tischen gleichzeitig gespielt, wobei der Mannschaftskapitän nur an einem anwesend sein kann (ggf. an diesem Tisch auch gerade spielt).
Daher gibt es die Zusatzregelung, dass der Betreuer des jeweiligen Spiels das Time-Out nehmen darf - auf ihn geht dann entsprechend auch meinem Verständnis nach die endgültige Entscheidung über T-O oder nicht über.
Daher: nimmt der Betreuer das Time-Out, so ist es genommen, auch wenn der Spieler nicht will!
Wer ist nun dieser Betreuer? Diese Frage ist im Allgemeinen recht schwer zu beantworten. Sitzt nur ein gegnerischer Coach an der Bank, würde ich implizit annehmen, dass dies der zuständige Betreuer ist. Schwieriger wirds, wenn die ganze Mannschaft an der Box sitzt. Daher frage ich als SRaT immer - um Schwierigkeiten zu vermeiden - vor dem Spiel den Spieler, wer sein Betreuer ist, der das T-O nehmen darf.
Dies beeinträchtigt natürlich nicht die Beratung des Spielers - beraten darf im Mannschaftskampf nach den ITTR jeder beliebige, auch mehrere gleichzeitig (Ausnahme: ist ein Berater mittels roter Karte von der Box verwiesen, so darf in dem Spiel m.W. nicht mehr beraten werden).
|