Zitat:
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Zitat von tstollen
Dadurch das mitwirken und teilnehmen in der WO des RTTV nicht geregelt ist, glaube ich das Du für den Bereich RTTV recht hast und er im Doppel zumindest einen Aufschlag/Ballwechsel machen muss. Mitwirken ist gemäß Definition mehr als teilnehmen. Im HTTV sieht es dagegen anders aus.
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Also mal ehrlich: Wenn er in der Halle anwesend ist kann er sich auch an den Tisch stellen und einen Ball spielen, wenn der Gergner darauf bestehen sollte oder?
Und wie ist das im HTTV mit der Anwessenheit denn genau. Wann muß er anwesend sein. zur Brgrüßung(und geht dann nach hause), das ganze Spiel über oder immer wenn er aufgerufen wird zum Spiel sagen: Anwesend aber spiele nicht????
Und um nochmal auf den Ausgangsfall zu kommen. Der gehbehinderte Spieler war ja wohl in der Halle und hätte sich wohl auchg für einen Ball dhin stellen können...Ergo kann er im Doppel 2 aufgestellt werden. Dort einen Schlag spielen oder nur hier rufen je nach Verband und somit alles ok. Anfangsfrage beantwortet