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Alt 16.09.2005, 12:15
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AW: Doppel 2 kampflos abgegeben

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Es geht nicht um die Mitwirkung am Mannschaftskampf.
Doch! Denn genau das ist das entscheidende Kriterium. Jeder Spieler, der auf dem Spielbericht eingetragen ist, muss (im Sinne seines Verbandes) am Mannschaftskampf mitgewirkt haben.

Es kann auch ein Spieler im Doppel aufgestellt werden, der zum Zeitpunkt der Doppel nicht anwesend ist und daher dieses Spiel kampflos verliert.

Es genügt, wenn er im späteren Verlauf des Mannschaftskampfes mitwirkt (im WTTV: z.B. in seinem zweiten Einzel einen Ball spielt).

Es ist dadurch sogar folgende paradoxe Situation möglich (hier konkret bezogen auf den WTTV). Spieler 4 von Mannschaft A trifft erst nach Doppel und seinem ersten Einzel ein.
Nun steht es 8:3 für A und Spieler 3 könnte mit einem Sieg für das Matchende sorgen. In dem Fall würde aber 0:9 gegen A gewertet, weil Spieler 4 dann nicht mitgewirkt hätte.
Also würde ein taktisch kluger Spieler 3 in dieser Situation absichtlich verlieren ...

Bezgl. Disqualifikation wg. unerlaubten Klebens, die sich ja seltsamerweise stets auf das nächste Doppel bzw. Einzel beziehen soll:
Wird ein Spieler vor dem Doppel "erwischt", so wir der fürs Doppel disqualifiziert - aus meiner Sicht muss er dann aber im Doppel dennoch eingetragen werden (und kampflos verloren gewertet werden), denn sonst übersträgt sich die Sperre auf sein erstes Einzel. Das kann nicht Sinn der Sache sein.

Anders ist die Situation, wenn der Spieler nur im Doppel zum Einsatz kommen sollte. Hier würde die Disqualifikation dazu führen, dass er am Mannschaftskampf nicht teilnimmt (zumindest je nach Interpretation des "Mitwirkens" durch den Verband) ...

Aber so kann's ja auch wieder nicht sein: Was ist denn, wenn ein Spieler, der im Doppel nicht eingesetzt wurde, vor seinem ersten Einzel (aber nach Beginn der Einzel, so dass die Aufstellung nicht mehr geändert werden kann) wegen irgendetwas vom Mannschaftskampf ausgeschlossen wird. Da kann doch sinnvollerweise kein automatisches 0:9 folgen. Würde dann vielleicht die "Tat", die zur Disqualifikation führt, als "Mitwirkung" zählen?
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